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Wir freuen uns auf Ihre Spende und die Mitglieder werden es Ihnen danken. Die KG Unkel e.V. ist ausschließlich gemeinnützig tätig und somit kommt jeder gespendete Cent dem Verein und
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Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, sind Geldspenden in Form von Überweisungen und Barspenden zu 100% steuerlich absetzbar. Gerne nehmen wir Ihre Barspenden bei einer unserer vielen Veranstaltungen entgegen. Selbstverständlich gibt es hierfür auch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
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Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt.
Für Spenden bis zu
300,-€ (ab dem 01.01.2021) ist daher keine Zuwendungsbestätigung nötig, es genügt der Überweisungs- oder EInzahlungsbeleg der Bank. Bitte geben Sie als Verwendungszweck an:
Spende
für die Karnevalsgesellschaft Unkel e.V.
Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.