Hier finden Sie wichtige Informationen für die Teilnahme am Rosenmontagszug in Unkel.
Aus gegebener Veranlassung weist die KG Unkel e.V. darauf hin, dass der Inhalt des "Merkblattes über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkominationen für den Einsatz bei
Brauchtumsveranstaltungen" verbindlich von allen Zugteilnehmer anzunehmen ist und dies die Grundlage für die Teilnahme mit Fahrzeugen im Sinne dieses Merkblattes am Rosenmontagzug ist. Ohne die
Anerkennung dieses Merkblattes und die tatsächliche Durchführung der geforderten technischen, betriebs- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Anhänger und Zugfahrzeuge ist eine Teilnahme
am Rosenmontagszug nicht möglich.
Liebe Freunde des Unkeler Karnevals,
die KG Unkel lädt alle Freunde und Unterstützer des Karnevals hiermit herzlich ein, sich am Rosenmontagszug aktiv zu beteiligen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst viele bunt kostümierte Gruppen im Rosenmontagszug durch unsere schöne Stadt ziehen.
Bitte beachtet unbedingt die Informationen auf dem Anmeldebogen und im Merkblatt. Bitte fordert die notwendige Bestätigung der KFZ-Versicherung zum Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen frühzeitig an und lasst diese dem Zugleiter so früh wie möglich zukommen.
Auch in dieser Session findet im Vorfeld keine Zugbesprechung statt, stattdessen ist der Anmeldebogen um die entsprechenden Informationen erweitert.
Solltet Ihr Fragen haben, meldet Euch gern!
Eure
KG Unkel 1930 e.V.
Hier finden sich wichtige Informationen zum Einsatz von Karnevalswagen und sonstigen Fahrzeugen und Anhängern:
Stand der Informationen 01/2026
https://mwvlw.rlp.de/themen/verkehr/strassenverkehrsrecht/brauchtum